Krankenzusatzversicherungen

Was für die Rente gilt, zeigt sich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung: Für den vom Lohn abgezogenen Beitrag steht ein gesetzlich festgelegtes Leistungsspektrum zur Verfügung, das im Laufe der Zeit teilweise angepasst wird. Ergänzungs- oder Zusatzversicherungen können diese Leistungen erweitern. Sie übernehmen Kosten, die über die gesetzliche Versorgung hinausgehen, und bieten je nach Tarif zusätzliche Leistungen im Krankheitsfall.

 

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